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   VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143   

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VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143 (https://dejure.org/2020,8600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2020 - 1 CS 20.143 (https://dejure.org/2020,8600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2020 - 1 CS 20.143 (https://dejure.org/2020,8600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBOArt. 75; VwZVG Art. 31, Art. 36; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 6, § 152 Abs. 1
    Einstellung von Bauarbeiten im Dachgeschoss

  • rewis.io

    Einstellung von Bauarbeiten im Dachgeschoss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baueinstellung; Zwangsgeldandrohung; Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Keine entscheidungserhebliche Änderung der Sachlage; Antragsverfahren; Dauerverwaltungsakt; Entscheidungsdatum; Zuwiderhandlung; Zwangsgeld; wirtschaftlicher Vorteil; Änderung der Sachlage; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Die Bauaufsichtsbehörde hat mithin die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten und bei Hinweisen auf eine Veränderung der Sach- und Rechtslage ihre Aufrechterhaltung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 2 CS 06.3083 - juris Rn. 3; B.v. 10.5.2005 - 14 ZB 04.3407 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 - BauR 2007, 358; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - BauR 2000, 719).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Zielt das Zwangsmittel wie hier darauf ab, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen, es sei denn das Vollstreckungsverfahren für das angedrohte Zwangsmittel war zuvor abgeschlossen worden (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2006 - 1 C 3.05 - BayVBl 2007, 440).
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Die Bauaufsichtsbehörde hat mithin die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten und bei Hinweisen auf eine Veränderung der Sach- und Rechtslage ihre Aufrechterhaltung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 2 CS 06.3083 - juris Rn. 3; B.v. 10.5.2005 - 14 ZB 04.3407 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 - BauR 2007, 358; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - BauR 2000, 719).
  • VGH Bayern, 19.07.2017 - 10 ZB 16.133

    Zwangsgeld wegen Nichtbeachtung der Leinenanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Das Zwangsgeld soll den Pflichtigen effektiv zur Befolgung einer Anordnung anhalten, es soll eine "Beugewirkung" auf den Pflichtigen ausgeübt werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2017 - 10 ZB 16.133 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 15 CS 08.455

    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Art. 31 Abs. 2 Satz 2 VwZVG gibt hierzu als eine Ermessensüberlegung vor, dass diese Wirkung vor allem erzielt wird, wenn durch das Zwangsgeld ein wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2008 - 15 CS 08.455 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 2 CS 06.3083
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Die Bauaufsichtsbehörde hat mithin die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten und bei Hinweisen auf eine Veränderung der Sach- und Rechtslage ihre Aufrechterhaltung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 2 CS 06.3083 - juris Rn. 3; B.v. 10.5.2005 - 14 ZB 04.3407 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 - BauR 2007, 358; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - BauR 2000, 719).
  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 14 ZB 04.3407
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143
    Die Bauaufsichtsbehörde hat mithin die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten und bei Hinweisen auf eine Veränderung der Sach- und Rechtslage ihre Aufrechterhaltung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 2 CS 06.3083 - juris Rn. 3; B.v. 10.5.2005 - 14 ZB 04.3407 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 - BauR 2007, 358; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - BauR 2000, 719).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Denn es handelt sich bei der Baueinstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der jeweils aktuellen Rechtslage beurteilt (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 05.03.2020 - 1 LB 2/17 -, Rn. 29 bei juris, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 14.04.2020 - 1 CS 20.143 -, Rn. 9 f. bei juris).
  • VG Ansbach, 09.08.2021 - AN 3 S 21.01233

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsanordnung nach Art. 75 Abs. 1 BayBO ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn 10).

    Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften kann sich aus der formellen Illegalität - also dem Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung - oder der materiellen Illegalität - also dem Verstoß der Anlage gegen inhaltliche Anforderungen der Baugesetze - ergeben (BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn 9).

    Dem Charakter als Dauerverwaltungsakt und den verminderten Anforderungen an die Gefahrprognose ist es geschuldet, dass die Behörde die Baueinstellungsanordnung "unter Kontrolle zu halten", eventuell eintretenden Veränderungen der Sach- und Rechtslage nachzugehen und gegebenenfalls eine Anpassung oder Aufhebung der Anordnung von Amts wegen zu prüfen hat (BayVGH v. 14.4.2020 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 27.07.2021 - AN 3 S 21.01244

    Baueinstellung, Erledigung durch Fertigstellung, Zustandsstörer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsanordnung nach Art. 75 Abs. 1 BayBO ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH, B. v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn 10).

    Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften kann sich aus der formellen Illegalität - also dem Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung - oder der materiellen Illegalität - also dem Verstoß der Anlage gegen inhaltliche Anforderungen der Baugesetze - ergeben (BayVGH, B. v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn 9).

    Dem Charakter als Dauerverwaltungsakt und den verminderten Anforderungen an die Gefahrprognose ist es geschuldet, dass die Behörde die Baueinstellungsanordnung "unter Kontrolle zu halten", eventuell eintretenden Veränderungen der Sach- und Rechtslage nachzugehen und gegebenenfalls eine Anpassung oder Aufhebung der Anordnung von Amts wegen zu prüfen hat (BayVGH v. 14.4.2020 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01884

    Eilantrag gegen behördliche Aufforderung zum Nachweis der Masern-Impfung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, U.v. 14.3.2006 - 1 C 3.05 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01891

    Vollstreckung der Pflicht zur Masernschutzimpfung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, U.v. 14.3.2006 - 1 C 3.05 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 10).
  • VG München, 30.06.2021 - M 1 S 21.1851

    Baueinstellung für ein möglicherweise genehmigungspflichtiges Vorhaben

    Allerdings ist die Behörde verpflichtet, die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten, sich also zu vergewissern, ob sich der Anschein eines Rechtsverstoßes (weiterhin) bestätigt (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CS 20.1969 - juris Rn. 13; B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 9; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Juli 2020, Art. 75 Rn. 137).
  • VG München, 30.06.2021 - M 1 S 21.1850

    Baueinstellung für ein möglicherweise genehmigungspflichtiges Vorhaben

    Allerdings ist die Behörde verpflichtet, die Baueinstellungsverfügung unter Kontrolle zu halten, sich also zu vergewissern, ob sich der Anschein eines Rechtsverstoßes (weiterhin) bestätigt (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CS 20.1969 - juris Rn. 13; B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 9; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Juli 2020, Art. 75 Rn. 137).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CS 20.1969

    Baueinstellungsverfügung

    Allerdings ist die Behörde verpflichtet, die Baueinstellungsverfügung "unter Kontrolle zu halten", sich also zu vergewissern, ob sich der Anschein eines Rechtsverstoßes (weiterhin) bestätigt (vgl. BayVGH, B.v. 14. April 2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 9; B.v. 14.10.2013 - 9 CS 13.1407 - juris Rn. 15 m.w.N.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Juli 2020, Art. 75 Rn. 137).
  • VG Ansbach, 16.12.2021 - AN 17 K 20.01567 AN 17 K 20.01568 AN 17 K 20.01573 AN 17 K 20.02784

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen eine verfügte Nutzungsuntersagung von Räumen

    Es zielt erkennbar auf die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, was zulässiger Zwecks des Zwangsgelds als Beugemittel ist (BayVGH, B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10; B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 1 CS 20.857

    Durchsetzung von Zwangsgeldandrohungen bei Verstößen gegen eine

    Die eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 1 CS 20.143).
  • VG München, 07.01.2021 - M 1 S 20.5030

    Baueinstellung für die Erweiterung eines Legehennenstalles

  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 21.3038

    Beseitigungsanordnung, Einzelbaudenkmal, Ermessen, Androhung eines einheitlichen

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